Dienstag, 20. Januar 2015

Grunderwerbsteuer: Mobiliar ist nicht steuerpflichtig


Beim Kauf einer Immobilie wird die Grunderwerbsteuer fällig. Je nach Bundesland beträgt diese zwischen 4,5% und 7% des Kaufpreises. Erst nachdem die Grunderwerbsteuer gezahlt wurde wird die steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung ausgestellt, welche eine der Voraussetzung zur Durchführung des Kaufes ist.
Die Grunderwerbsteuer ist jedoch nur für die Immobilie zu zahlen. Für eventuell vorhandenes Mobiliar fällt diese nicht an. Bei vielen Immobilien wird Mobiliar (z.B. eine Einbauküche) mitverkauft bzw. ist im Kaufpreis enthalten. Hier ist zu empfehlen im notariellen Kaufvertrag einen Wert für das mitverkaufte Mobiliar einzusetzen (".... im Kaufpreis von .....€ ist die vorhandene Einbauküche mit einem Wert von.....€ enthalten"). Die detaillierte Formulierung sollte mit dem beurkundenden Notar besprochen werden.  Dann wird für die Grunderwerbsteuer nur der Immobilienkaufpreis herangezogen.
Die Höhe des Wertes des Mobiliars wird vom Käufer festgelegt, da dieser auch das Risiko trägt, falls das Finanzamt dies nicht anerkennen sollte. Es ist ratsam einen realistischen Wert für das Mobiliar einzusetzen, da das Finanzamt dies auf Plausibilität prüfen wird. Wird hier ein zu hoher Wert angesetzt besteht die Gefahr, dass die Kosten nicht anerkannt werden und die Grunderwerbsteuer auf den Gesamtbetrag zu zahlen ist.
Für den Verkäufer ist dies unerheblich und risikolos, da für ihn nur der Gesamtkaufpreis von Interesse ist.

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